Nutzungsentgelt bei Vermietungen
Auszug aus der Nutzungsentgeltordnung für das Gesellschaftshaus, Stand Januar 2024.
Räumlichkeit | Nutzungsdauer | Preis in Euro (netto) |
---|---|---|
1.1 Gesamtes Haus (Punkte 1.2 - 1.8) | ||
pro Tag | 3.000,- | |
1.2 Schinkelsaal | bis 4 Stunden | 850,- |
pro Tag | 1.450,- | |
1.3 Gartensaal | bis 4 Stunden | 1.200,- |
pro Tag | 2.000,- | |
1.4 Grüner Salon |
bis 4 Stunden | 500,- |
pro Tag | 900,- | |
1.5 Roter Salon | bis 4 Stunden | 500,- |
pro Tag | 900,- | |
1.6 Blauer Salon | bis 4 Stunden | 500,- |
pro Tag | 900,- | |
1.7 Kleiner Saal | bis 4 Stunden | 650,- |
pro Tag | 1.200,- | |
1.8 Foyer einschließlich Terrasse ohne weitere Raumnutzung |
bis 4 Stunden | 600,- |
pro Tag | 1000,- |
Für zusätzliche Auf- und Abbautage wird jeweils die Hälfte der Entgelte für die Nutzungen pro Tag zu Punkt 1.1 – 1.8. berechnet.
Für eine Standesamtliche Trauung im Schinkelsaal werden pro Trauung 600,- € berechnet.
Die nachfolgend unter Punkt 1.1 – 1.8 aufgeführten Nutzungsentgelte enthalten bei einer Nutzung bis 4 Stunden eine Personalkostenpauschale in Höhe von 300,00 EUR und bei einer ganztägigen Nutzung in Höhe von 600,00 EUR. Davon ausgenommen ist das Entgelt für die standesamtliche Trauung, da kein zusätzliches Personal bereitgestellt wird.
Werden mehrere unter Punkt 1.2 – 1.8 aufgeführten Räume genutzt, so wird hierfür nur einmal die Personalkostenpauschale berechnet.
Werden mehrere unter Punkt 1.2 – 1.8 aufgeführten Räume genutzt, so wird hierfür nur einmal die Personalkostenpauschale berechnet.
Vermietung von Technik (z.B. Podeste, Pulte, Beamer, Leinwände) wird nach Tagessätzen gesondert berechnet.